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AGB`s NordseePass Betreiber, Fa. Fano-Systems – Inh. Frank Noever e.K., Ant Streek 16, 26632 Ihlow
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen von NordseePass Betreiber, Fa. Fano-Systems – Inh. Frank Noever e.K., Ant Streek 16, 26632 Ihlow (im Folgenden auch „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“). Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden haben dabei stets Vorrang.


§ 1 – Angebote/Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kooperationspartner hat die Möglichkeit den Auftragnehmer bezüglich seiner angebotenen Dienstleistungen telefonisch, Brief sowie per E-Mail zu kontaktieren. Soweit der Auftragnehmer einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Auftragnehmer an das Angebot für die Zeit von 1 Woche nach Abgabe an das Angebot gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgesehenen Frist annimmt.


§ 2 – Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen auf seinem Portal entsprechend den zwischen den Parteien im Kooperationsvertrag und Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils beauftragten Leistungen entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung etwa gesetzlich vorgegebener Fristen zu erbringen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers in erforderlichem Umfang zu unterstützen. Insbesondere wird er für die rechtzeitige Bereitstellung der jeweils notwendigen Unterlagen und Informationen sorgen.
(4) Soweit die vereinbarten Leistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, ist die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als integraler Bestandteil des Auftrags zwischen den Parteien anzusehen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Auftragsverarbeitungsvertrag und dem geschlossenen Auftrag gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor. Regelungen zur Auftragsverarbeitung müssen stets in einem elektronischen Format abgefasst sein.


§ 3 – Preise, Zahlungsbedingungen, Vergütung und Fälligkeit
(1) Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, gelten für die Dienstleistungen auf dem Portal des Auftragnehmers, abhängig von der Art der vereinbarten Tätigkeit die vertraglich festgelegten Gebühren bzw. Beiträge.
(2) Der Auftragnehmer rechnet die erbrachten Leistungen direkt nach der Veröffentlichung der Dienstleistung auf seinem Portal ab. Der Kooperationspartner hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung beim Auftraggeber ohne Abzüge fällig und zahlbar. Es besteht Einigkeit, dass die Rechnung per E-Mail übersandt werden kann.
(3) Bei Kündigung eines Auftrages durch den Kooperationspartner wird der bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Auftragnehmer entstandene Aufwand geschuldet.
(4) Im Falle einer ausgefallenen Zahlung oder einer vom Kooperationspartner verschuldeten Rückbuchung der Zahlung ist der Kooperationspartner in vollem Umfang zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren in Höhe von 15 € verpflichtet. Der Auftragnehmer wird diese an den Kooperationspartner weiterberechnen.
(5) Gerät der Kooperationspartner in Zahlungsverzug so stehen dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden Basiszinssatzes zu. Der Kunde ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, dem Auftragnehmer Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 5,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet.
(6) Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.


§ 4 – Pflichten des Kooperationspartners
(1) Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die zur Leistungserstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vor Auftragsbeginn unentgeltlich zu Verfügung zu stellen und er räumt dem Auftragnehmer diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
(2) Der Kooperationspartner benennt im Auftrag/ der „Leistungsbeschreibung“ einen Ansprechpartner für den Auftragnehmer.
(3) Der Kooperationspartner verpflichtet sich, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten noch ungesetzlichen Handlungen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen, verwendet werden. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem Auftragnehmer zuzurechnen.
(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kooperationspartner keinen Anspruch auf Überlassung, Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte einer zwischenzeitlich durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse oder Rufnummer.
(5) Falls der Kooperationspartner seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird der Auftragnehmer ihn per E-Mail hierauf hinweisen. Wird die Mitwirkungsverhandlung des Kooperationspartners dennoch nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, ist der Auftragnehmer für Nichtausführung oder Einschränkung der von ihm geschuldeten Dienstleistungen nicht verantwortlich, es sei denn die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen durch den Kooperationspartner war für die Nichtausführung/Einschränkung nicht ursächlich.
(6) Nimmt der Kooperationspartner die von ihm geschuldete Mitwirkungsverhandlung nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen hierdurch für den Kooperationspartner Mehrkosten bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung, wird der Auftragnehmer den Kooperationspartner hierauf in Textform hinweisen und den Mehraufwand in Rechnung stellen. Zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen ist der Auftragnehmer in diesem Fall nur verpflichtet, wenn der Kooperationspartner die entstehenden Mehrkosten übernimmt.


§ 5 – Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verbreitet und nutzt personenbezogene Daten der Kooperationspartner gemäß der Datenschutzerklärung und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
§ 6 – Schweigepflicht
(1) Auftragnehmer und Kooperationspartner verpflichten sich, über sämtliche Einzelheiten des Auftrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu
bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Vom Kooperationspartner erhaltene Informationen bewahrt der Auftragnehmer so auf, dass Dritte ohne Zustimmung des Kooperationspartner keine Einsicht erhalten können. Das gilt auch für andere Schriftstücke sowie Unterlagen und Software, die Angelegenheiten des Kooperationspartners betreffen. Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit und zur Geheimhaltung bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit.
(2) Bei elektronischer Übermittlung von Daten des Kooperationspartners kann für die Sicherheit keine Gewähr übernommen werden.


§ 7 – Haftung
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Auftragnehmer haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht, insbesondere nicht für mittelbare Schäden. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 – Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung ihre Gültigkeit. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Kooperationspartner in der E-Mail, die die geänderten AGB enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
(2) Führt der Auftragnehmer neue Dienstleistungen ein, so können hierfür ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.
(3) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kooperationspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist Aurich, soweit der Kooperationspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kooperationspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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